Der Bereich der Kinder- und Jugendforensik soll jegliche Formen von Verhalten und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen im Zusammenhang mit zu erwartenden oder bereits erfolgten Straftaten analysieren, beurteilen und ggf. behandeln sowie beratend für Fachpersonen und Behörden zur Verfügung stehen.
Insbesondere in vier Bereichen liegt die Expertise der Praxis forbet:
Strafrechtliche Begutachtungen:
Strafrechtliche Begutachtung erfolgen im Auftrag von Behörden/Jugendanwaltschaften bei Kindern und Jugendlichen in der Regel bis einem Alter von 18 Jahren. Die Form der Begutachtung (z.B. Erst- oder Verlaufsgutachten) wird vor Auftragserteilung im persönlichen Austausch besprochen. Im Allgemeinen dauert die ordentliche Begutachtung 3 Monate, kann jedoch im Einzelfall (z.B. Fokalgutachten, etc.) davon abweichen., Mit einem Gutachten sollen Fragen zum (psychischen) Gesundheitszustand, der Entwicklung, Persönlichkeitsstruktur, zum Deliktmechanismus, der Schuldfähigkeit (Einsichts- und Steuerungsfähigkeit), zur Rückfallrisikobeurteilung und zu Massnahmen kinder- und jugendforensisch beurteilt werden. Die Gutachten werden anhand der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse und bei Bedarf im 4-Augenprinzip mit anderen externen forensischen Fachkolleg:innen (in Rücksprache mit dem Auftraggeber) erstellt.
Deliktpräventive Behandlungen/ Kurzinterventionen
Bei den deliktpräventiven Behandlungen handelt es sich um forensische Psychotherapien gemäss dem Artikel 14 des Jugendstrafrechts und werden in enger Kooperation mit der auftraggebenden Jugendanwaltschaft in den Praxisräumlichkeiten in Olten durchgeführt. Im Zentrum der angeordneten forensischen Psychotherapie steht die Deliktprävention. Ziel der kurz- bis langfristigen Behandlung ist es, das individuelle Rückfallrisiko zu senken, eine altersentsprechende Persönlichkeitsentwicklung anzustossen und allfällig bestehende psychische Schwierigkeiten oder Störungen zu behandeln.
Zu Beginn des Therapieprozesses werden gemeinsam mit dem Klienten, der anordnenden Jugendanwaltschaft und wenn immer möglich mit den Eltern des Klienten eine Zielvereinbarung erstellt. Diese stellen den roten Faden der Behandlung dar und werden in regelmässigen Abständen (mind. jährlich) mit den Beteiligten evaluiert. Therapieberichte werden in der Regel jährlich erstellt.
Bei Bedarf kann vor einer deliktpräventiven Behandlung eine Therapieabklärung zur spezifischen Indikationsstellung durchgeführt werden. Es wird dazu abschliessend ein entsprechender Bericht erstellt. Eine Kostengutsprache der deliktpräventiven Psychotherapie erfolgt (vorgängig) durch die anordnende Jugendanwaltschaft.
Bei Kurzinterventionen handelt es sich um zeitlich begrenzte (ca. 6 Sitzungen) Interventionen im Rahmen von persönlichen Leistungen nach Art. 11 und 23 des Jugendstrafrechts. Diese sollen eine Auseinandersetzung des Jugendlichen mit seinen strafbaren Fehlhandlungen fördern. Je nach Situation/ Vergehen können beispielsweise eine Erhöhung der Veränderungsbereitschaft, strukturierte Interventionen im Umgang mit Drogenkonsum oder Sexualität sein.
Bedrohungs-/Gefahreneinschätzung:
Je nach Kapazität bietet die Praxis forbet für Fachpersonen, Institutionen oder Behörden zeitnahe Einschätzungen zu Bedrohungs- oder Gefährdungssituationen an. Dabei handelt es sich um Situationen, in denen durch eine/n Minderjährige/n entweder konkrete Bedrohungssituationen vorliegen oder es Hinweise für etwaige Handlungen gibt. Bei solchen Bedrohungssituationen sind beispielsweise Ankündigungen eines Amoklaufes oder die Entwicklung hin zu einer Radikalisierung. Je nach Bedrohungslage wird eng mit den jeweiligen Behörden, dem kantonalen Bedrohungsmanagement und der Polizei sowie je nach Situation mit dem jeweiligen Bezugssystem zusammengearbeitet. Ziel ist es, mögliche gefährdende Entwicklungen bis hin zu gewalttätigen Handlungen zu verhindern und präventive Massnahmen in die Wege zu leiten.
Beratung/ Supervision:
Die Praxis forbet bietet hinsichtlich kinder- und jugendforensischer Fragestellungen telefonische aber auch Vorort-Beratung sowie Fall-Supervision an. Das Angebot richtet sich an Fachpersonen, Institutionen und Behörden.
Kosten
Die Kosten werden je nach Aufwand und Spesen berechnet und von den auftraggebenden Behörden übernommen. Es kann ein Kostendach vereinbart werden.